Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller:innen

Teilnahmebedingungen für den Wundermarkt

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Teilnahme von Aussteller:innen am Wundermarkt sowie an weiteren Märkten, Sonderformaten und Editionen des Veranstalters. Abweichende Bedingungen der Aussteller:innen gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Veranstalter und Vertragspartner

Vertragspartner ist ausschließlich die Bäck Stage GmbH, Ludwigstraße 3, 72116 Mössingen („Veranstalter“).

3. Konzept und kreative Leitung

Der Wundermarkt ist ein Veranstaltungskonzept von Alexandra Padeffke. Sie verantwortet die kreative Leitung, die kuratorische Auswahl und die inhaltliche Ausrichtung. Die rechtliche Durchführung, die Organisation und alle Verträge liegen ausschließlich bei der Bäck Stage GmbH. Alexandra Padeffke ist nicht Vertragspartnerin.

4. Bewerbung, Zusage und Vertragsschluss

Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über das Online-Formular voraus. Der Bewerbungszeitraum für 2027 läuft von Anfang November 2026 bis Ende Februar 2027; Workshops können bis Ende März 2027 vorgeschlagen werden. Mit der Bewerbung sind aussagekräftige Produkt- und Standfotos einzureichen.

Die Bewerbung ist ein verbindliches Angebot zur Teilnahme zu den genannten Konditionen. Der Veranstalter wählt die Aussteller:innen nach kuratorischen Gesichtspunkten aus; ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Zusage des Veranstalters zustande (per E-Mail genügt). Eine Antwort der Aussteller:innen auf die Zusage ist nicht erforderlich. Mit der Zusage erhalten Aussteller:innen die Rechnung über die Standgebühr.

5. Teilnahmeberechtigung und Sortiment

Zugelassen sind handgemachte Produkte, Eigenproduktionen sowie kuratierte Labels, Vintage und Upcycling. Angeboten werden dürfen nur die in der Bewerbung angegebenen Produkte. Der Verkauf nicht genehmigter Waren oder von Waren Dritter ist nicht gestattet. Aussteller:innen sind für ihre steuerlichen, gewerblichen und rechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.

6. Standfläche und Standgestaltung

Die Standgröße richtet sich nach der gebuchten Fläche. Bei Outdoor-Ständen bringen Aussteller:innen Pavillon, Mobiliar, Beleuchtung und Dekoration selbst mit. Im Wunderzelt ist die Überdachung inklusive; gebucht wird die reine Standfläche, Tische und Stühle bringen Aussteller:innen selbst mit. Für Strom ist ein eigenes Verlängerungskabel (mindestens 5 m) mitzubringen. Zelte im Outdoor-Bereich müssen hell sein (Weiß oder Beige, bevorzugt Weiß).

Stände sind ordentlich und hochwertig zu gestalten. Banner, Fahnen oder Beachflags sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Der Veranstalter kann Standplätze aus organisatorischen Gründen zuweisen oder ändern.

7. Gemeinschaftsstände und Untervermietung

Die Standfläche gilt nur für die angemeldete Person bzw. Marke. Mitaussteller:innen oder Gemeinschaftsstände sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Teilen, Weitergeben oder Untervermieten ohne Genehmigung ist nicht erlaubt. Die Hauptausstellerin bzw. der Hauptaussteller haftet für genehmigte Mitaussteller:innen.

8. Aufbau und Abbau

Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind verbindlich. Der Aufbau muss bis zur Öffnung abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Abbau während der Öffnungszeiten ist nicht gestattet. Die Fläche ist sauber und im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.

9. Gebühren, Extras und Zahlung

Es gelten die Standgebühren und Extras laut aktueller Preisübersicht auf der Website, jeweils für beide Veranstaltungstage, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Werbepauschale ist ab 2027 im Standpreis enthalten. Starkstrom setzt eine Geräteliste mit kW-Angaben bei der Anmeldung voraus; eine Standplatzwahl ist nur nach Absprache möglich.

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Geht die Zahlung trotz Erinnerung nicht fristgerecht ein, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben.

10. Rabatte und Gutscheine

Rabatte (z. B. Frühbucherrabatt) und Gutscheine gelten nur im jeweils angegebenen Zeitraum, nur auf die Standgebühr (nicht auf Extras) und sind personengebunden. Gutscheine, die Aussteller:innen vom Orga-Team erhalten, sind mit dem Frühbucher-Rabatt kombinierbar; weitere Rabatte nur, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf Zulassung.

11. Müll und Müllkaution

Aussteller:innen halten ihre Fläche während und nach der Veranstaltung sauber und nehmen eigenen Müll, Verpackungen und Kartons mit. Es wird eine Müllkaution von 25 € erhoben, die am Markttag bar in einem Umschlag mit Namen abzugeben ist und nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Fläche vollständig erstattet wird. Bleibt Müll zurück, behält der Veranstalter die Kaution ganz oder teilweise ein; darüber hinausgehende Entsorgungskosten können berechnet werden.

12. Rücktritt durch Aussteller:innen

Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Nach der Zusage ist die Standgebühr grundsätzlich in voller Höhe zu zahlen bzw. wird nicht erstattet.

Schlagen Aussteller:innen eine geeignete Ersatzperson vor und lässt der Veranstalter diese zu, wird die Standgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € erstattet. Aussteller:innen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

13. Absage, Änderungen, höhere Gewalt

Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Unwetter, höhere Gewalt, behördliche Anordnung) absagen, verschieben oder im Ablauf ändern. Bei einer Absage wird die bereits gezahlte Standgebühr erstattet. Bei einer Verschiebung gilt die Teilnahme für den neuen Termin; wer daran nicht teilnehmen kann, erhält die Standgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche, etwa auf entgangenen Gewinn, bestehen nicht, soweit Ziffer 14 nichts anderes bestimmt.

14. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Aussteller:innen vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Waren und Standeinrichtung haftet der Veranstalter im Übrigen nicht; eine Bewachung wird nicht geschuldet. Aussteller:innen haften für Schäden, die sie, ihre Mitarbeitenden oder ihre Standaufbauten verursachen.

15. Versicherung

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Für Lebensmittel und Gastronomie sind die gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten.

16. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung entstehen Foto- und Videoaufnahmen. Der Veranstalter darf Aufnahmen der Stände und Produkte für Website, Social Media, Presse und Werbung des Wundermarkts nutzen und die Aussteller:innen dabei namentlich nennen. Auf Personen konzentrierte Aufnahmen nutzt der Veranstalter auf Grundlage seines berechtigten Interesses; Aussteller:innen können der Nutzung von Aufnahmen ihrer Person jederzeit per E-Mail widersprechen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

17. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung auf www.derwundermarkt.de.

18. Verstöße

Bei Verstößen gegen diese AGB oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann dieser Auflagen erteilen, den Stand schließen oder Aussteller:innen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei schwerwiegenden Verstößen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühr.

19. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Mössingen bzw. das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht.

Stand: Oktober 2026